Ja. Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz können nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Falls Sie eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese je nach gewähltem Tarif einen Teil oder alle Kosten. Dies müssen Sie im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Privaten Krankenkasse klären und bei positiver Rückmeldung mir mitteilen, damit die Rechnung entsprechend angepasst werden kann.